PLUG´n CHARGE

Auf dem Hof 2
34308 Bad Emstal

Tel.: 05624 / 92 20 086
Fax: 05624 / 92 20 085
Email: kontakt@plugncharge.de

Vertrieb:
Tel.: 0151 426 359 67
Email: kontakt@pnc-vertrieb.de

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Plug’n Charge GmbH

1. Allgemeines
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Plug’n Charge GmbH (im Folgenden PnC genannt) und dem Besteller richten sich nach unseren nachfolgenden Geschäftsbedingungen und ergänzend dazu nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts. Sie gelten auch für alle künftigen Lieferungen, ohne dass sie nochmals ausdrücklich vereinbart werden müssen. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von PnC für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich anerkannt wurden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen.

2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Angaben in Katalogen. Prospekten, Preislisten und sonstigen von PnC herausgegebenen Publikationen sind ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung unverbindlich. Änderungen, insbesondere wenn sie der technischen Weiterentwicklung dienen, behalten wir uns vor. Sind Außendienstmitarbeiter bei der Bestellung behilflich, so wird bezüglich deren Angaben, Auskünften, etc. keinerlei Haftung übernommen. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen, Zusicherungen – auch die unserer Vertreter – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Auftragsbestätigung
Inhalt des Auftrages, Preis, Bezeichnung und Beschreibung der bestellten Ware ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Bei Abbestellung hat der Besteller die vereinbarte Vergütung abzüglich der von PnC infolge der Aufhebung des Vertrages ersparter Aufwendungen zu bezahlen.

4. Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

5. Preise
Alle Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Verpackung
Kosten für Verpackungen werden berechnet. Werden Verpackungen zurückgeschickt, so werden nur ordnungsgemäß frankierte Rücksendungen angenommen. Werden Verpackungen zurückgeschickt, berechnen wir die Entsorgungskosten in Höhe des gültigen Entsorgungstarifs.

7. Lieferfrist
Die in der Auftragsbestätigung genannten Termine und Fristen gelten nur annähernd. Für die Einhaltung von Fristen und Terminen haften wir nur bei ausdrücklicher schriftlicher Übernahme einer Gewähr. Die Anzeige der Versandbereitschaft ist der Lieferung gleichzusetzen. Alle außerhalb unseres Machtbereichs liegenden Tatsachen (z.B. nachträglich eingetretene Materialschwierigkeiten, fehlende Verlademöglichkeiten, Streik, Aussperrung, Personalmangel, behördliche Anordnungen) befreien PnC auf die Dauer der Behinderung oder nach Wahl auch endgültig, für den nicht erfüllbaren Teil von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Besteller gegen PnC Ansprüche aufgrund des Rücktritts zustehen. Schadenersatzansprüche wegen Verzug, zu vertretender Unmöglichkeit oder sonstigen Vertragsverletzungen, auch aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Die Lieferfristen belaufen sich auf 4-6 Wochen nach schriftlicher Auftragsbestätigung

8. Versand
Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers (Schickschuld). Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen unseres Lagers oder Lieferwerks geht die Gefahr, auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn der Liefergegenstand in einzelnen Teilen geliefert wird; dasselbe gilt, wenn stattdessen die Versandbereitschaft gemeldet wird, mit diesem Zeitpunkt. Tragen wir ausnahmsweise die Gefahr während des Transports, so haften wir nur insoweit, als PnC gegenüber dem Frachtführer oder die sonst mit dem Transport betraute Person haftet. Die Auswahl der Transportart, des Versandweges und der Verpackung erfolgt nach unseren Zweckmäßigkeitserwägungen. Eine Versicherung gegen Transport- und andere Schäden wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers abgeschlossen. Die Kosten hierfür sind vom Besteller zu tragen.

9. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort und nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Darüber hinausgehende Absprachen über andere Zahlungsziele bedürfen der schriftlichen Abmachung. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Gleiches gilt, wenn im Einzelfall Abschlagszahlungen vereinbart sind. Zu weiteren Leistungen sind wir in diesen Fällen nur verpflichtet, wenn der Besteller Zahlung Zug um Zug mit der Lieferung anbietet oder zu einer entsprechenden Sicherstellung bereit ist. Ist der Besteller dazu nicht bereit, so sind wir berechtigt, an Stelle der Erfüllung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, auch soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, soweit er dadurch nicht unangemessen benachteiligt würde. PnC behält sich eine Nachberechnung, im Falle des Zahlungsverzuges, vor. Die Zahlungsbedingungen beinhalten die Zahlung durch den Besteller von 50% bei Bestellung des Auftragswertes und 50% bei Lieferung oder Erbringung der Bestellung.

10. Eigentumsvorbehalt
Die von PnC gelieferte Bestellung/Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller, auch der künftigen Forderungen, Eigentum der PnC. Dies gilt auch für den Fall, dass Zahlungen für besonders bezeichnete Lieferungen geleistet werden. Im Falle der Weiterverarbeitung unserer Lieferung/Ware werden wir entsprechend dem Wertanteil unserer Ware Miteigentümer des durch Verarbeitung oder Vermischung entstandenen Produkts. Im Falle des Weiterverkaufs unserer Ware tritt der Besteller hiermit seine Ansprüche gegen den Dritten mit Abschluss dieses Vertrages in Höhe unserer Forderung an PnC ab. Der Besteller ist verpflichtet, PnC auf Verlangen diesbezüglich Rechnungsdurchschriften zu übersenden und PnC etwaige notwendige weitere Auskünfte zu erteilen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretene Forderung hat der Besteller der PnC unverzüglich anzuzeigen. Der Besteller verwahrt die Waren unentgeltlich für PnC. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern oder bearbeiten bzw. verarbeiten. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Besteller nicht gestattet.

11. Gewährleistung
Erkennbare Mängel sind der PnC unverzüglich, spätestens aber binnen 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter Angabe von Lieferschein- und Rechnungsnummer anzuzeigen. Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften. Unsere Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrischer Einflüsse ohne Verschulden der PnC entstehen. Bei berechtigter und fristgemäßer Beanstandung erfolgt – innerhalb angemessener Frist – nach unserer Wahl kostenfrei Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Rücknahme der Ware gegen Rückerstattung des Kaufpreises. Eine Ersatzlieferung erfolgt nur, wenn das komplette Gerät, auf dem die Fabrikationsnummer und der Hersteller noch erkennbar sind, eingeschickt wurde. Kosten der Nachbesserung oder Nachlieferung werden nur insoweit übernommen, als sie zur Erfüllung der Nachbesserung oder Nachlieferung am Erfüllungsort erforderlich sind. Eine notwendige Rücksendung der gelieferten Ware hat aus Kostengründen in Absprache mit PnC zu erfolgen. Schlagen unsere Bemühungen den Mangel zu beseitigen fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitere Ansprüche des Bestellers gegen PnC oder unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, wenn in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Unsere Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate. Rücknahme Die Rückgabe fehlerfrei gelieferter Ware kann nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erfolgen. Es werden von PnC nur ordnungsgemäß frankierte Rücksendungen angenommen. Für ordnungsgemäß mit unserem Einverständnis zurückgeschickte Waren bringen wir bei Gutschrifterteilung 10 % des Nettorechnungsbetrages für Verwaltungskosten und Prüfung und 10 % für Neuverpackung in Abzug. Beschädigte und gebrauchte Waren und solche, die in jeweils gültigen Katalogen und Preislisten nicht mehr aufgeführt sind, werden nicht gutgeschrieben.

12. Datenspeicherung
Unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen speichern und verarbeiten wir personen- und firmenbezogene Daten mit Hilfe der EDV.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand, ohne Rücksicht auf die Höhe des Objektes, örtlich und sachlich ist die für den Sitz der PnC zuständige Gerichtsbarkeit.

14. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so soll insoweit eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben, oder hätten sie die Punkte bedacht, gewollt haben würden.


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Mobil (Vertrieb): 0151 / 426 395 67

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